Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen „AGB“ der Firma Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen – Stand 01.05.2018

  • § 1 Anwendungsbereich

  1. 1. Es gelten stets und ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen wird widersprochen, soweit diesen nicht ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt wurde. Insbesondere stellt die vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen keine Zustimmung zu diesen dar, es gelten auch in diesem Fall ausschließlich die nachfolgenden Regelungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Website https://www.schweidler-edv.de eingesehen werden.

  1. 2. Der Kunde hat sich selbst von den AGBs Kenntnis zu verschaffen. Eine gesonderte Benachrichtigung oder Beilage erfolgt nicht.
  • § 2 Kündigungsrecht
  1. 1. Kündigungen beider Vertragsparteien sind nur in Schriftform wirksam und erfolgen per Post oder per Mail, wobei die jeweilige Vertragspartei den Zugang der Kündigung nachzuweisen hat.
  1. 2. Die Kündigung von Verträgen mit vereinbarter Laufzeit ist nur als außerordentliche Kündigung möglich, wobei hierfür ein außerordentlicher wichtiger Kündigungsgrund entweder für Kunde oder Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen vorliegen muss.
  • § 3 Gewährleistung
  1. 1. Alle Produkte und Dienstleistungen sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, steht Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen nicht ein.
  1. 2. Programme, die mit Quellcode ausgeliefert werden, unterliegen keinerlei Gewährleistung. Von Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen erstellte oder lizenzierte Programme, die ohne Quellcode ausgeliefert werden, unterliegen der normalen Haftung (s. auch § 6).
  1. 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Hard- und Software sofort nach Eingang der Lieferung oder Installation der Software auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich gegenüber Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung ist hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen verpflichtet. Bei unterlassener oder nicht fristgemäß erfolgter Mängelrüge gilt die Vertragsleistung (Hard- /Software) als genehmigt. Die vorstehenden Untersuchungs-/Rügepflichten gelten nicht für Verbraucher.
  1. 4. Der Kunde wird bei Auftreten eines Mangels alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation des Mangels einleiten und Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen entsprechend informieren. Stellt sich nach Prüfung der Mängelrüge heraus, dass

kein Gewährleistungsfall vorliegt und fällt dem Kunden im Zusammenhang mit der unberechtigten Mängelrüge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, so kann Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV Dienstleistungen von dem Kunden Ersatz der durch die Bearbeitung der Mängelrüge entstandenen Aufwendungen verlangen.

  1. 5. Im Gewährleistungsfall leistet Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen
  • soweit ihr dies möglich und zumutbar ist

Nacherfüllung. Dies geschieht durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung einer mangelfreien Hardware oder Software, wobei die Wahl zwischen diesen Nacherfüllungsmöglichkeiten,

soweit der Kunde nicht Verbraucher ist,

grundsätzlich Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen obliegt.

  1. 6. Sofern Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen nach den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufrechts zur Erstattung von Aus- und Einbaukosten verpflichtet ist, sind diese auf einen Betrag beschränkt, der dem Wert, den die Ware ohne den Mangel hätte und der Bedeutung des Mangels angemessen ist.
  1. 7. Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung fehl, ist sie

Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen unmöglich oder unzumutbar oder konnte der Mangel nach angemessener Fristsetzung durch den Kunden trotz Nachbesserungsversuch nicht beseitigt werden, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Rechts zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag.

  1. 8. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren, soweit dieser Verbraucher ist innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung, in allen übrigen Fällen innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Hard- /Software-Systemlösung. Gesetzliche Hemmungs- oder Unterbrechungstatbestände finden nur gegenüber dem Verbraucher Anwendung, ansonsten sind sie ausgeschlossen.
  1. 9. Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen ist nicht für Mängel durch Drittanbieter verantwortlich.
  1. 10. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm - Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  1. 11. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt.
  • § 4 Bezahlung
  1. 1. Die Zahlungsfristen für alle Rechnungen beginnen mit dem Rechnungsdatum zu laufen. Die Zahlung der Rechnungsbeträge hat innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zu erfolgen. Abweichende Zahlungsziele müssen im Wege der Einzelvereinbarung ausgewiesen werden. Skontoabzüge sind nicht berechtigt, außer sie werden einzelvertraglich vereinbart. Unberechtigte oder sonstige Abzüge werden unverzüglich nachgefordert.
  1. 2. Sonderbestellungen bzw. Sonderleistungen für Hardware sind bereits vor der Lieferung bar oder per Überweisung voll zu bezahlen. Eventuell anfallende Versandkosten ergeben sich nach Größe und Gewicht der Ware.
  1. 3. Kostenlose (Service-)Leistungen seitens Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen können jederzeit, ohne Angabe von Gründen mit einer Vorankündigung von 3 Tagen eingestellt werden. Eventuelle Schadensersatzansprüche aus der Einstellung dieser kostenlosen (Service) Leistungen bestehen nicht.
  1. 4. Bei Ausbleiben von Zahlungen und Zahlungsverzug behält sich Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen Zurückbehaltungsrechte auf weitere Leistungen und Lieferungen nach Mitteilung gegenüber dem Kunden vor, das heißt ist berechtigt, die Leistungen und Lieferungen bis auf Weiteres einzustellen.
  • § 5 Datenschutz
  1. Mit dem Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen stimmt der Kunde der Speicherung seiner Daten, soweit sie dem Vertragszweck dienen und für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, zu. Der Kunde wird von der Speicherung der Daten nicht in Kenntnis gesetzt, das heißt erhält keine gesonderte Mitteilung hierüber. Falls der Kunde mit der Speicherung der Daten nicht einverstanden ist, verpflichtet er sich, dies unmittelbar mit Abschluss des Vertrages mitzuteilen.
  1. Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen verpflichtet sich, die Kundendaten und deren Datenbestände, gleich welcher Art, uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und gesichert zu lagern.
  1. Soweit Daten an Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen, gleich in welcher Form, übermittelt werden, verpflichtet sich der Kunde, vor Übertragung Sicherheitskopien herzustellen und zu verwahren.

Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen zu übermitteln.

  1. Erhält der Kunde im Rahmen der Pflege seines Vertragsgegenstandes (u.a. Software, Hardware) eine Nutzerkennung und ein Passwort, so ist er verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Dabei haftet er für jeden fahrlässigen und vorsätzlichen Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
  • § 6 Haftung
  1. 1. Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen haftet nur im Rahmen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für den Inhalt und die Nutzbarkeit selbst erstellter Hard- /Software sowie der vertragsgegenständlichen Produkte.
  1. 2. Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen haftet für von Mitarbeitern verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es wird weiterhin keine Haftung bei Ausfällen der Computersysteme, Netzwerke etc. und deren Folgen, die bei Wartungs- und Servicearbeiten auftreten oder durch dabei aufgedeckte Fehler verursacht werden, übernommen. Gleiches gilt bei vorher vereinbarten Belastungsprüfungen, wenn dabei die Hard- oder Software den Anforderungen nicht standhält oder bei diesen Prüfungen wiederum Systemausfälle ausgelöst werden. Auch das Risiko des Systemausfalls wird hiermit nochmals ausdrücklich für vorstehende aufgeführte Leistungsinhalte hingewiesen.
  1. 3. Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen haftet nicht für mangelhafte Leistungen von Drittanbietern, die vorvertraglich sind oder auf Anweisung des Kunden in den Leistungsumfang der von Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen zu integrieren sind. Anfallende Ausfallschäden bzw. sonstige finanzielle Verluste müssen direkt beim Drittanbieter regressiert werden.
  1. 4. Jedwede Haftung für Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden, entgangener Gewinn, sowie Ersatz von Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen.
  • § 7 Datensicherung
  1. 1. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde verbindlich, eine geeignete Datensicherung auf den für Servicearbeiten zugänglich gemachten EDV-Systemen durchgeführt zu haben. Sollte eine Wiederherstellung der Daten erforderlich werden, so nimmt der Kunde diese auf eigene Kosten vor.
  1. 2. Der Kunde ist für die fortlaufende Datensicherung selbst verantwortlich, es wird bei fehlender Datensicherung durch den Kunden keine Haftung übernommen. Sollte in Datenverlust aufgrund einer fehlerhaften Datensicherung durch Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen, das heißt Einrichtung, Konfigurierung und Prüfung der Datensicherung durch Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen erfolgen, so haftet die Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Jedwede weitere Haftung bzw. Schadensersatz sind ausgeschlossen.
  • § 8 Lizenzen
  1. 1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden entweder zur alleinigen gewerblichen oder privaten Nutzung – je nach vereinbartem Nutzungszweck – überlassen. Dies bedeutet, dass der Kunde die Software weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen darf. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass hier ausschließliche Lizenzen u.a. der Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen oder eines Softwareherstellers bestehen können. Unberechtigte Nutzung im vorstehenden Sinne führt direkt zu einem Verstoß gegen das Urheber-, ggf. weiteres Wettbewerbsrecht, was direkt Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden auslösen kann. Auch eine strafrechtliche Ahndung ist möglich.

Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform, das heißt als individuelle Vereinbarung zwischen Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen und dem Kunden. Im Übrigen richten sich die Rechte des Kunden nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Kunde sich hiermit ausdrücklich verpflichtet.

  • § 9 Abtretungsverbot
  1. 1. Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen der Abtretung, die durch den Kunden angezeigt werden muss, nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
  1. 2. Das Abtretungsverbot betrifft auch die Gewährleistungsansprüche, diese stehen lediglich dem Vertragspartner von Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen zu.
  • § 10 Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Hard- /Software bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder der Vergütung im Eigentum der Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor

Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne Zustimmung der Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der

Vorbehaltsware ist der Kunde nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen übergeht. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen abgetreten. Schweidler EDV – Benjamin Schweidler EDV-Dienstleistungen nimmt die Abtretung an.

  • § 11Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der hier aufgeführten Bestimmungen ungültig sein, so verlieren die übrigen Bestimmungen dadurch nicht ihre Gültigkeit. Der gesetzlich inkorrekte Teil ist zu ersetzen.

  • § 12 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozess ist 91322 Gräfenberg.